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   OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22   

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https://dejure.org/2023,1355
OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22 (https://dejure.org/2023,1355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2023 - 4 U 144/22 (https://dejure.org/2023,1355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 (https://dejure.org/2023,1355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung im Internet ohne vorherige Anhörung eines betroffenen Kaninchenzuchtbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdachtsberichterstattung; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch einen Artikel im Internet; Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung; Einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichungen im Internet; Abgrenzung einer Verdachtsäußerung von einer ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Untersagung von Äußerungen einer Tierschutzorganisation im Rahmen ihrer Berichterstattung über Kaninchenzuchtbetrieb bestätigt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verdachtsberichterstattung über Kaninchenzuchtbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdachtsberichterstattung; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch einen Artikel im Internet; Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung; Einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichungen im Internet; Abgrenzung einer Verdachtsäußerung von einer ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Tierschützer: Keine Berichterstattung über Zustände in Kaninchenzuchtbetrieb ohne Stellungnahme der Betreiber

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierschutzverein stellt Zuchtbetrieb an den Pranger - Wer Unternehmer der Tierquälerei beschuldigt, muss ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22
    Ausgehend vom Wortlaut - der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann - und dem allgemeinen Sprachgebrauch sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für das Publikum erkennbar sind (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14 Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13 Rn. 13; BGH BeckRS 2014, 22647 Rn. 18 - Chefjustiziar ).

    Eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, darf demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (Art. 5 GG, § 193 StGB) (BVerfG NJW 2006, 207 [210 Rn. 44] - IM Sekretär - Stolpe ; BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 18; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 38]).

    Eine Berufung auf die Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung setzt voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 18; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 38]; BGH, Urteil vom 11.12.2012, VI ZR 314/10 Rn. 26 - IM Christoph ).

    Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten (BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 18; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 38]).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 20; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 39]; BGH, Urteil vom 11.12.2012, VI ZR 314/10 Rn. 26 - IM Christoph ).

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22
    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung finden deshalb nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26; BGH NJW 1977, 1288 [1289]; OLG Hamburg AfP 2008, 404 [406]; KG AfP 2007, 567; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149 Rn. 171).

    Eine Berufung auf die Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung setzt voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 18; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 38]; BGH, Urteil vom 11.12.2012, VI ZR 314/10 Rn. 26 - IM Christoph ).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH GRUR-BeckRS 2021, 40299 Rn. 20; BGH NJW-RR 2017, 98 [103 Rn. 39]; BGH, Urteil vom 11.12.2012, VI ZR 314/10 Rn. 26 - IM Christoph ).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22
    Von einer bloßen Verdachtsäußerung ist auszugehen, wenn der Äußernde aus der maßgeblichen Perspektive des unbefangenen Durchschnittsrezipienten keinen feststehenden endgültigen Sachverhalt behauptet, sondern zu erkennen gibt, dass er diesen Sachverhalt lediglich für möglich hält, also eben bloß einen Verdacht hegt (BGH BeckRS 2014, 22647 Rn. 18 - Chefjustiziar ).

    Ausgehend vom Wortlaut - der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann - und dem allgemeinen Sprachgebrauch sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für das Publikum erkennbar sind (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14 Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13 Rn. 13; BGH BeckRS 2014, 22647 Rn. 18 - Chefjustiziar ).

  • LG Schweinfurt, 26.07.2023 - 11 O 458/22

    Keine Anwendung presserechtlicher Grundsätze wegen Berichterstattung auf

    Nach der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart Urt. v. 1.2.2023 - 4 U 144/22) ist der Begriff Presse weit und formal auszulegen; er kann nicht von einer - an welchen Maßstäben auch immer ausgerichteten - Bewertung des einzelnen Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden.
  • OLG Köln, 15.06.2023 - 15 U 5/23
    Die Anwendbarkeit dieser Grundsätze scheidet entgegen den vom Landgericht geäußerten Zweifeln nicht deshalb aus, weil das in den Raum gestellte Verhalten des Klägers keine Straftat ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. November 2020 - 15 U 112/20, juris Rn. 29; OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008 - 7 U 21/07, AfP 2008, 404, 406 Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2023 - 4 U 144/22, MDR 2023, 636; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10 Rn. 154) und gegen den Kläger nicht einmal ein ausdrücklicher Vorwurf erhoben wird.
  • LG Schweinfurt, 26.07.2023 - 11 O 423/22

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Auskunftsanspruch,

    Nach der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart Urt. v. 1.2.2023 - 4 U 144/22) ist der Begriff Presse weit und formal auszulegen; er kann nicht von einer - an welchen Maßstäben auch immer ausgerichteten - Bewertung des einzelnen Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden.
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